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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 597/01   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 597/01 (https://dejure.org/2004,70726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2004 - 1 A 597/01 (https://dejure.org/2004,70726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 1 A 597/01 (https://dejure.org/2004,70726)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 5 K 20.544

    Ruhensbetrag, Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, Bindungswirkung der

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Rentenbescheid, jedenfalls hinsichtlich der freiwilligen Beiträge, eine Tatbestandswirkung entfaltet (vgl. OVG NW, U.v. 28.1.2004 - 1 A 597/01 - juris Rn 35 ff.; OVG Bremen, B.v. 27.11.2018 - 2 LA 62/17 - juris Rn. 19 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.4.2015 - 3 BV 13.49 - juris Rn. 16).

    Der Betroffene wird durch ein maßgebliches Abstellen auf die Festsetzung von Entgeltpunkten im Rentenbescheid auch nicht unzumutbar belastet, zumal er die Möglichkeit (gehabt) hätte, eine mögliche Unrichtigkeit dieses Bescheides unter Einbeziehung der Berechnungsgrundlagen auf dem dagegen gegebenen Rechtsweg ggf. gerichtlich klären zu lassen (vgl. OVG NW, U.v. 28.1.2004 - 1 A 597/01 - juris Rn. 47: zu § 55 BeamtVG).

    Die seitens des Klägers geltend gemachte Aufteilung der Entgeltpunkte aus der beitragsfreien Zeit ist auch unzulässig (vgl. auch OVG NW U.v. 28.1.2004 - 1 A 597/01 - juris Rn. 54).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 1 A 2682/03

    Rechtmäßigkeit einer Kürzung von Leistungen zur Unterhaltssicherung um die

    Ob in krassen Fällen, in denen es - etwa aufgrund einer Beweisaufnahme - klar feststeht, dass die an sich zugrunde zu legenden Feststellungen in einem Einkommensteuerbescheid fehlerhaft sind, beispielsweise im Steuerbescheid ausgewiesene Einkünfte in Wirklichkeit gar nicht erzielt wurden, es als zulässig oder sogar aus Gründen sachgerechter Behandlung des Falles als geboten angesehen werden kann, dass die Unterhaltssicherungsbehörde von dem Prüfergebnis der Finanzbehörde (ausnahmsweise) abweicht, vgl. in diesem Sinne - allerdings einen Fall vor dem Inkrafttreten des heutigen § 11 Abs. 1 Satz 3 USG betreffend - OVG NRW, Urteil vom 31.5.1976 - I A 1583/74 -, abgedruckt in: Eichler/ Oestreicher/Decker, Unterhaltssicherungsgesetz, Gl.-Nr. 711, S. 16, oder ob hier eine - auch derartige Fälle einschließende und im Unterhaltssicherungsverfahren nicht zu erschütternde - Tatbestandswirkung (Bindungswirkung) des Inhalts des Steuerbescheeides angenommen werden muss, vgl. zu einer solchen Wirkung in anderem - beamtenversorgungsrechtlichem - Zusammenhang etwa OVG NRW, Urteil vom 28.1.2004 - 1 A 597/01 - (dort mit Blick auf Feststellungen in einem Rentenbescheid), bedarf hier keiner weiteren Vertiefung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 (334 f.); BVerwG, Urteile vom 18. März 1993 - 2 C 44.91 -, DÖD 1993, 208 = RiA 1994, 188, und vom 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 -, ZBR 2005, 45 = RiA 2004, 184; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 2004 - 1 A 597/01 -, juris (Rn. 47); aus den Gesetzesmaterialien im Übrigen: BT-Drucks. IV/2174 S. 24 (entsprechend schon zur Vorgängerregelung in § 160a BBG a.F.).
  • VG Düsseldorf, 23.03.2009 - 23 K 2012/07

    Ruhensregelung Anrechnung Renten Regelaltersrente Versorgungsausgleich

    Auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) sieht § 55 BeamtVG in ständiger Rechtsprechung weiter als verfassungsmäßig an, vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2004 - 1 A 597/01 -, Juris, Rn. 58.
  • VG Köln, 10.04.2019 - 23 K 11214/17
    Der Umstand, dass das Rechtsmittel gegen die Rückforderung aufschiebende Wirkung hat, berührt die Zulässigkeit der Aufrechnung nicht, denn die Aufrechnung stellt keine Form der Vollstreckung dar, vgl. Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6/82 - juris, Rn. 22ff und Urteil vom 13.Juni 1985 - 2 C 43/82 -, juris Rn. 25 sowie des OVG NRW, OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2004 - 1 A 597/01 -, juris Rn. 59.
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